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🛣️ Neue Zulassungspflicht für Transportfirmen ab 1. Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 gelten in der Schweiz neue, verbindliche Vorschriften für Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güterverkehr: schon Lieferwagen über 2,5 Tonnen benötigen eine offizielle Transportlizenz .


ieferwagen über 2,5 Tonnen neue Zulassungspflicht
Neue Zulassungspflicht für Lieferwagen über 2,5 Tonnen

🔒 Hauptanforderungen für die neue Zulassungspflicht im Überblick

  • Firmensitz nachweisen: Unternehmen müssen zuverlässig belegen, dass sie tatsächliche Geschäftsräume in der Schweiz betreiben – reine Briefkastenadressen genügen nicht mehr. Ziel ist es, sogenannte "Scheinfirmen" auszuschliessen. Quelle: https://imticker.ch/neue-regeln-fuer-transportunternehmen-in-der-schweiz/

  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestkapital muss vorhanden sein, abhängig von der Fahrzeugklasse:

  • Dokumente stets griffbereit, etwa Zulassungsbescheinigungen und Fahrerbescheinigungen im Fahrzeug mitführen


📌 Was ändern diese Regeln für Umzugsunternehmen?


  1. Erweiterter Geltungsbereich: Auch Firmen, die bisher mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen nur innerkantonal fuhren, benötigen jetzt eine Lizenz, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind.

  2. Gleichberechtigung und Markttransparenz: Die Gesetzgeber verfolgen das Ziel, unlautere Wettbewerbsverzerrung durch Briefkastenfirmen zu verhindern und Branchenstandards zu heben. Mit der neuen Zulassungspflicht wird ein Fairness im Strassenverkehr unterstrichen.


    🎯 Fazit: Die Revision schafft seit Mai 2025 einen professionellen, fairen Rahmen für alle real tätigen Transportunternehmen – und stärkt die Zuverlässigkeit sowie Sicherheit in der Branche. Voraussetzung dafür: klare Strukturen, nachweisbare Ressourcen und korrekte Lizenzierung.

    Quelle: Lizenz für den Strassentransport - BAV

    Wir sagen: Top👍!



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